Sicherungshypothek/Eintragung von Säumniszuschlägen

  • Guten Morgen zusammen!

    Bekanntlich werden rückständige, nicht kapitalisierte, Säumniszuschläge nicht als Teil der Hauptschuld eingetragen sondern in der Vermerkspalte als Nebenforderung ausgewiesen.
    Sind diese Säumniszuschläge auch dann als Nebenforderung eintragungsfähig, sofern die Betragsgrenze von 751,00 EUR nicht erreicht wird?
    ME gilt die Betragsgrenze nur für die Hauptschuld.

  • Für die Nebenforderungen gilt dieser Mindestbetrag nicht. Du liegst also richtig. :)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!