Hallo liebe Kollegen.
Ein deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in D ist nach dem 17.08.2015 verstorben.
Hinterlassen hat er Grundbesitz im Inland und ein Haus in Italien.
Es liegt eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vor.
Hiernach wurde TV angeordnet und Erben eingesetzt. Nun wurde ein TV-Zeugnis, ein Erbschein und ein ENZ beantragt.
Muss ich bezüglich der TV und des Auslandsbezuges etwas beachten? Ich bin mir mit der EU-Erbverordnung da nicht sicher.
Vielen Dank.