Schuldner (S) hat vier Kinder, die aber nicht bei ihm wohnen. Er zahlt nachweislich nur an zwei von ihnen monatliche Beträge.
S' Arbeitgeber will aber alle vier Kinder als Unterhaltspflichten berücksichtigen und lässt sich nicht umstimmen. Also muss ein Gerichtsbeschluss her, aber ich frage mich, nach welcher Vorschrift der zu beantragen ist? in 850c ZPO finde ich den Fall nicht, also einfach formlos gem. § 36 Abs. IV InsO?