Liebe Kolleg(inn)en,
weiß jemand sicher bzw. kann mir jemand eine Entscheidung nennen, wonach Halbwaisenrente als eigenes Einkommen von Angehörigen/Unterhaltsberechtigten des Schuldners zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen ist?
In meinem Pfändungsantrag möchte der Gläubiger, dass die Halbwaisenrente des Kindes der Schuldnerin i. H. v. monatlich 170 € berücksichtigt wird.
Leider finde ich in meinen Kommentaren und im Stöber nichts ...
Vielen Dank im Voraus,
Vollstrecki