Hallo
Ich habe eine Urkunde in der eine Sicherungshypothek bestellt wurden ist. Diese soll gem. § 800 ZPO vollstreckbar sein. In der Urkunde wurde lediglich auf § 800 ZPO Bezuggenommen. Der Eigentümer hat keine weitere Unterwerfungserklärung abgegeben. Reicht die Bezugnahme auf den § aus um die Unterwerfungsklausel mit einzutragen?
LG