Hallo,
leider findet man absolut keine klare Aussage zu dem Thema, wer eigentlich regelungshalber für die Aufnahme von Anträgen von Strafgefangenen zuständig ist. Hier ist es anscheinend so, dass primär das Landgericht aufnimmt, aber auch beim Amtsgericht wohl im letzten Jahr drei Aufnahmen passiert sind. Ebenfalls sagte der Kollege, sei es eigentlich ein Streit zwischen Landgericht und StA wer aufnehmen muss.
Wie ist das bei euch geregelt? Wer verarztet die "Knastis"?