Pfändung Aufhebungsanspruch

  • Hallo,

    die Stadt XY hat den Anspruch eines Miteigentümers auf Aufhebung der Gemeinschaft gepfändet und begehrt Grundbucheintragung.
    Gehe ich richtig in der Annahme, dass das nicht eintragungsfähig ist ? Hab da irgendwie nicht wirklich was zu gefunden.....

  • Im Normalfall pfänden "wir" den Anteil der XY an der Gemeinschaft inklusive des Aufhebungsanspruches; und wenn in der Gemeinschaft ein Grundstück vorhanden ist, dann lassen wir das eintragen und das geht.

    Aber wenn nur der Aufhebungsanspruch ohne den Anteil gepfändet ist???

  • Ups.... ja.....das Finanzamt natürlich....wie komme ich auf Stadt ????:D

    Es ist in der Verfügung nur der Anspruch auf Aufhebung, Teilung des Erlöses und Auszahlung gepfändet....... Nicht der Anteil an der Bruchteilsgemeinschaft selbst.

  • Du bist der Grundbuchrechtler, aber ich meine die gepfändeten Ansprüche reichen zwar zur Beantragung einer Teilungsversteigerung, aber nichts davon kann ins Grundbuch eingetragen werden. Dafür hätte der Anteil des Schuldners an der Gesellschaft gepfändet werden müssen.

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