Güterstand falsch im Ersuchen

  • Im Grundbuch sind Ehegatten in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht eingetragen aufgrund Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts.
    Nach Eintragung kommt ein Berichtigungsantrag des Ehemannes mit der Begründung, die Heirat ist in Deutschland erfolgt, die Ehefrau ist Deutsche und die Ehegatten leben nach deutschem Recht.
    Beantragt wird die Berichtigung - zu je 1/2 Anteil -.

    Kann ich dem so folgen?

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