US-Amerikaner gewöhnlicher Aufenthalt in D

  • Hallo.

    Gilt für einen US-Amerikaner mit gewöhnlichem Aufenthalt in D auch ausnahmslos die EU-Erbverordnung?

    Vielen Dank für Eure Mithilfe.

  • Ja, denn es gibt kein anderes IPR in dem Bezug. Was soll denn sonst gelten?

    Der neue Art. 25 EGBGB verweist in die EU-ErbVO. Sie ist nun unser IPR.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (13. April 2016 um 09:12)

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