Mal angenommen, im Antragsverfahren wird G zum Gutachter bestellt. Er legt los und verlangt vom Schuldner (S) die üblichen Informationen, die es braucht, um das Gutachten zu erstellen und insbesondere herauszufinden, ob Sicherungsbedarf besteht. Leider ist S nicht so auskunftsfreudig und hat nur sehr lückenhafte Unterlagen.
G wird also aktiv und kontaktiert S' Bank, das Finanzamt und auch S' Miteigentümer eines Grundstücks. Als S davon erfährt, ist er schwer empört, da er der Meinung ist, G hätte den Insolvenzantrag nicht bei seinen Geschäftspartnern bekannt machen dürfen.
Inwieweit hat S Recht? Der Antrag ist ja nicht veröffentlicht, ein wenig Diskretion ist natürlich von G gefragt. Im Falle kooperierender Schuldner stimmt G sich deshalb auch immer mit diesen ab. Aber wenn einer mauert? G muss schließlich auch an seine Haftung denken und kann nicht ewig warten, bis S sich mal bequemt - ggf. nach Zwangsmaßnahmen - Auskunft zu erteilen.
Wie handhabt Ihr das?