Hallo Freunde der Rechtspflege,
kann ein Nießbrauchrecht nach dem Tod des Berechtigten mit Unrichtigkeitsnachweis
(Sterbeurkunde) vor Ablauf eines Jahres gelöscht werden, wenn zum Inhalt des Rechts vereinbart ist, dass der Nießbraucher das Grundstück nur für sich selber nutzen und
nicht vermieten und verpachten darf. Zins- und Zahlungsrückstände können somit nicht
entstanden sein. Können noch andere Rückstände entstehen?
Eine Vorlöschungsklausel ist nicht eingetragen und nicht vereinbart.
Die Grundstückseigentümerin ist auch die Alleinerbin des verstorbenen Berechtigten.
Also Löschung mit Sterbeurkunde nach § 22 GBO nach einem Jahr oder sofern
Rückstände nicht entstanden sein können oder Löschung aufgrund
Löschungsbewilligung der Erbin, die gleichzeitig auch die antragstellende Eigentümerin ist.
Was ist Eure Meinung?