Pfändung Nießbrauch

  • Hilfe :(:(

    ich habe hier einen Antrag auf Pfändung eines Nießbrauch.. das sowas geht und wie das formuliert werden muss ist mir insoweit klar.. mein Problem ist jetzt nur, ob ich eine Verwaltung hierfür anordnen und einen Verwalter bestellen muss und wie das ganze dann abläuft:gruebel: (Vergütung d. Verwalters, Aufsicht ect)

    hatte vielleicht schon jemand so einen Fall und kann mir weiterhelfen :confused:

  • meine 15. Auflage vom Stöber Forderungspfändung beschäftigt sich bei Rn. 1712a ff damit..

    sagt netterweise aber auch nur sinngemäß, das Gericht kann eine Verwaltung anordnen....
    Die Sinnhaftigkeit hängt wahrscheinlich von dem mit dem Nießbrauch belasteten Grundstück ab.

    Ein Verwalter hat gegenüber Gl. und Schuldner in Anwendung von § 154 II ZVG Rechnung zu legen, nicht dem Gericht, da dieses nicht bei der Geschäftsführung des Verwalters mitzuwirken hat.

  • Zur Sinnhaftigkeit bzw. Zulässigkeit der Anordnung einer Verwaltung nach § 857 Abs. 4 ZPO bei der Pfändung eines Nießbrauches hilft evtl. die Entscheidung des BGH (Beschl. v. 09.12.2010 - VII ZB 67/09, Rpfleger 2011, 281 = MDR 2011, 192 = NJW 2011, 1009) weiter. :)

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