Hallo,
ich habe einen etwas blöden Fall, aber vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch.
Gestellt ist ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek; zugrunde liegender Titel ist eine vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde. Per Aufklärungsverfügung habe ich bemängelt, dass die Zustellung an den Schuldner/Eigentümer fehlt. Dieser wohnt in Österreich. Jetzt hat der Antragsteller per Fax eine "Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel", ausgestellt durch den Notar, übersandt.
Darauf sind zwar der Notar und die Urkunde, aus der vollstreckt werden soll, bezeichnet, aber die Geldforderung ist plötzlich viel höher, also vorher im eigentlichen Antrag beantragt und nachgewiesen.
Außerdem: Geht das überhaupt? Europäische Vollstreckungstitel, die hier in Deutschland aufgrund inländischer Urkunden ausgestellt werden, sind doch eigentlich als Erleichterung für die Vollstreckung im Ausland gedacht, d.h. wenn er jetzt in Österreich vor Ort gegen den Schuldner vollstrecken wollen würde. Wenn er damit andererseits EU-weit vollstrecken kann, warum dann nicht hier.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt den europäischen Vollstreckungstitel als Titel zugrunde legen kann, dann verstehe ich allerdings nicht, wo die Forderungshöhe auf einmal herkommt, da es ja dennoch um dieselbe notarielle Urkunde geht. (Aber am Ende geht es ja nur darum, was beantragt ist...)
Oder ob ich weiterhin auf die Anwendung der eigentlich einschlägigen Vorschriften über die Vollstreckungsvoraussetzungen beharren soll, da er ja im Grunde genommen kein Bedürfnis hat, sich einen europäischen Titel zu beschaffen, wenn er ganz "normal" im Inland vollstrecken möchte.
Ich bin für jeden Denkanstoß dankbar