Hallo liebe Forengemeinde!
Uns beschäftigt gerade folgender Fall, zu welchem ich gern die Schwarmintelligenz befragen möchte.
Ehemann (M) hinterlässt alleiniges, notarielles Testament von 1963, in welchem er seine Ehefrau (F) zur befreiten Vorerbin über die Hälfte, sowie seinen (nur seinen!) Sohn (S) über die Hälfte seines Vermögens zum Erben einsetzt. Er ist auch Nacherbe nach F. Ersatznacherben sind seine leiblichen Abkömmlinge.
M verstirbt 1974 und hinterlässt Geldvermögen i.H.v. ca. 90.000,00 DM.
F verstirbt nun 2014. S ist bereits zwischenzeitlich verstorben und hinterlässt wiederum zwei Söhne (S1 und S2). Sie hinterlässt Geldvermögen i.H.v. ca. 60.000,00 EUR.
Aus der seit 2005 geführten Betreuung der F ist ersichtlich, dass sie ein Sparbuch besaß, welches 1987 einen Bestand i.H.v. 30.000,00 DM auswies. Die Zeit von 1974 bis 1987 ist nicht mehr ermittelbar und auch die Zu- und Abgänge auf dem Sparbuch bis 2014 sind besonders anfangs alles andere als nachvollziehbar, 4- bis 5-stellige Beträge werden scheinbar beliebig gebucht.
F hinterlässt auch ein alleiniges, notarielles Testament von 1998, in welchem sie ihre beiden Schwestern (SCH1 und SCH2) zu gleichen Teilen zu Erben einsetzt. Ersatzerben sind deren Abkömmlinge. SCH1 ist vorverstorben, eingetreten sind dafür ihre 3 Töchter/Nichten der Erblasserin (N1, N2 und N3).
Erbschein nach F ist erteilt, alles prima. Ebenfalls angeordneter Testamentsvollstrecker (ich spare mir hier das TV ;)) soll verteilen.
Jetzt kommt aber insbesondere S1 mit der Behauptung daher, das Vermögen der F würde der Vorerbschaft nach M entstammen und das Geld stünde eigentlich ihm und S2 zu.
Trotz Zuziehung aller nachlassrechtlichen und betreuungsgerichtlichen Vorgänge, kann ich dieses weder bestätigen, noch entkräften.
Meine einfache/komplizierte Frage daher: Muss ich das überhaupt berücksichtigen? Oder haue ich den von mir gerichtlich bestellten TV in die Pfanne, wenn ich ihn schlichtweg verteilen lasse.
Ich bin über jede Anregung dankbar und verbleibe mit kollegialen Grüßen:tipptipp