Fragen w/Testament

  • Guten Morgen,
    in meiner tgl. Arbeit bin ich eher mit anderen Aufgaben beschäftigt, deshalb jetzt meine Fragen.
    Ein Kunde legte uns sein Schreiben vom Amts-/Nachlassgericht vor, mit dem ihm ein notarielles Testament übersandt wurde.
    Demnach ist er Miterbe, mit 3 weiteren Personen, die er aber nicht kennt.
    Allerdings, wie in moderner Zeit häufig, kannte er den Erblasser auch kaum, hauptsächlich nur vom "Hörensagen"aus der Familie.
    "Komisch" ist, dass im notariellen Testament nur die 4 Personen als Erben benannt sind. Es gibt keine Angaben zu den Vermögenswerten /Schulden u.s.w..

    Der Kunde geht zwar davon aus, dass er Vermögen (mit-)geerbt hat, weiß es aber nicht.
    Da wir keine Rechtsberatung machen, haben wir ihn an RAe ö.ä. verwiesen, aber mein Interesse ist geweckt. Was müßte ich in einer solchen Situation ggfs. beachten:
    - Vermögen/Schulden ermitteln, aber wie, da nur die Erbgemeinschaft gemeinsam handeln kann,
    - sich an den Notar wenden, wie hat er seinen Gegenstandswert für die Testamentserstellung "ermittelt",
    - ab wann spielt das Finanzamt eine Rolle

    Für Anregungen vielen Dank.

    Gruß Thomas

  • Tja da wird er sich wohl oder übel mal mit den 3 ,,Unbekannten" an den Tisch setzen müssen :)

    Ich sehe eigentlich kein Problem einem ausgewiesenen Erben Auskunft über die Vermögenverhältnisse zu geben.
    Nur alleine handeln (verfügen) kann er halt nicht.

    Zur Werthaltigkeit: da hält sich der Notar an die Angaben des Testierenden

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