Rechtsnachfolgeklausel für Notarurkunde

  • wer kann helfen ? Mir liegt ein Antrag vor auf 727 Klausel für eine Grundschuldbestellungsurkunde eines Notars, dessen Kanzlei seit Jahren nicht mehr existiert. Wo die Urkunden des Notars verwahrt werden, weiß ich nicht. Bin ich tatsächlich dafür zuständig ?

  • Entweder beim Notarverweser oder in der Verwaltungsabteilung des zuständigen Gerichts. Wenn du also nicht in der Verwaltung sitzt, bist du schon mal nicht zuständig.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

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  • ich sitze nicht in der Verwaltung ! Aber wo kann man deren Zuständigkeit nachlesen ? Ich weiß schon jetzt, dass ich denen sagen muss, worauf sich die Zuständigkeit begründet- ansonsten bekommen ich das Teil zurück.

  • Wenn kein Notariatsverwalter (§ 56 BNotO) bestellt worden ist und die Urkunden im Gericht gelagert werden, hängt die Zuständigkeit vom Geschäftsverteilungsplan ab. Bei uns zum Beispiel werden die Urkunden ausgeschiedener Notare beim Grundbuchamt verwahrt, das dann auch die Rechtsnachfolgeklauseln erteilt oder, wenn es sich um Erbverträge handelt, die Urkunden zur weiteren Veranlassung in die Nachlassabteilung gibt.

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  • ich sitze nicht in der Verwaltung ! Aber wo kann man deren Zuständigkeit nachlesen ? Ich weiß schon jetzt, dass ich denen sagen muss, worauf sich die Zuständigkeit begründet- ansonsten bekommen ich das Teil zurück.


    Äh...
    Nurnotariat? Wenn ja: beim Verwahrer der Akten nachfragen (teilt die Notarkammer mit, i.d.R. auch online).
    Wenn nein (Anwaltsnotariat): Besteht noch Notariatsverwaltung? Wenn ja: dort nachfragen.
    Wenn nein: hatte der Notar in eurem AG-Bezirk seinen Amtssitz? dann seid ihr auch für die Aufbewahrung zuständig, § 51 Abs. 1 BNotO, soweit nicht anderslautende Anordnungen der Landesjustizverwaltung (d.h.: Verwahrung an einem anderen AG) bestehen, und die müßte die Verwaltung kennen.

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  • Wo sich die Urkunden eines ausgeschiedenen Notars befinden (müssten), kann man hier abfragen:

    http://www.deutsche-notarauskunft.de/

    und dann unter "Urkundensuche". Stimmt nicht immer, aber doch in den meisten Fällen.

    Sollte dein AG die Urkunden verwahren, dann musst du herausfinden, welche Abteilung dafür zuständig ist. Bei uns fallen diese Sachen unter "sonstige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die durch die übrige Geschäftsverteilung nicht erfasst werden". So etwas ergibt sich aus dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan (auch wenn dann für die Sachen der Rpfl zuständig ist) und dieser sollte an jedem Gericht frei zugänglich sein.

  • Wenn kein Notariatsverwalter (§ 56 BNotO) bestellt worden ist und die Urkunden im Gericht gelagert werden, hängt die Zuständigkeit vom Geschäftsverteilungsplan ab. Bei uns zum Beispiel werden die Urkunden ausgeschiedener Notare beim Grundbuchamt verwahrt, das dann auch die Rechtsnachfolgeklauseln erteilt oder, wenn es sich um Erbverträge handelt, die Urkunden zur weiteren Veranlassung in die Nachlassabteilung gibt.

    Sicher? Ich bin davon ausgegangen, dass das Verwaltungssache ist, die Urkundenverwahrung. Welcher Kollege das dann konkret macht, ist natürlich GVP.

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