Hallo ihr Lieben,
ich habe einen KFA vorliegen, in dem die Kosten von zwei Rechtsanwälten geltend gemacht wurden, da der erste RA in Rente gegangen ist. Nun bin ich nicht sicher, ob es sich bei den Kosten des zweiten RA um notwendige Kosten handelt. Zwar finde ich, ist der Renteneintritt ein achtenswerter Grund, jedoch war es doch vorauszusehen, dass der RA mit 65 Jahren in Rente geht.
Wie seht ihr das? Kennt vielleicht jemand eine Entscheidung? Google und Juris haben mich dabei im Stich gelassen Habe nur die Entscheidung des BGH vom 12.09.2012 gefunden, aber da geht es um die Mandatsniederlegung zur Pflege einer anderen Person...
für Tipps und Anregungen bin ich sehr dankbar!! :):)