Geldanlage bei verschiedenen Banken wegen Begrenzung des Einlagensicherungsfonds

  • hallo,

    mein Betreuter hat sein Geld von ca. 1 Million bei einer Bank angelegt. Muss ich auf die Splittung bei verschiedenen Banken bestehen, da die gesetzliche Einlagensicherung ja auf 100.000,-- EUR begrenzt ist ?

  • Wie ist denn die bankinterne Absicherung geregelt. Da gibt es ja auch Möglichkeiten ("Feuerwehrfonds").

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • hallo, mein Betreuter hat sein Geld von ca. 1 Million bei einer Bank angelegt. Muss ich auf die Splittung bei verschiedenen Banken bestehen, da die gesetzliche Einlagensicherung ja auf 100.000,-- EUR begrenzt ist ?

    Nein.
    Dieser EU-Schwachfug ändert bisher noch nichts an der tatsächlich bei uns vorhandenen Einlagensicherung, die die Institute von sich aus (noch) gewähren.

  • Wenn es sich um Spar(Festgeld, Sparkonto, Tagesgeld)-und Giroguthaben bei einer Sparkasse, Voba/Raiba oder einer Bank, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen ist, angelegt ist, veranlasse ich nichts. Es gibt in Deutschland aber auch Banken, die nur eine ausländische Einlagensicherung (Niederlande, Österreich etc) haben, da würde ich verlangen, dass umgeschichtet wird.

    Hat der Betreute wirklich 1 Mio in solchen Anlagen? Für Anleihen, nachrangige Einlagen u.ä. gilt nicht mal die 100.000 € Einlagensicherung!

  • Wenn es sich um Spar(Festgeld, Sparkonto, Tagesgeld)-und Giroguthaben bei einer Sparkasse, Voba/Raiba oder einer Bank, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen ist, angelegt ist, veranlasse ich nichts. Es gibt in Deutschland aber auch Banken, die nur eine ausländische Einlagensicherung (Niederlande, Österreich etc) haben, da würde ich verlangen, dass umgeschichtet wird.

    Hat der Betreute wirklich 1 Mio in solchen Anlagen? Für Anleihen, nachrangige Einlagen u.ä. gilt nicht mal die 100.000 € Einlagensicherung!

    Obacht: es gibt auch hierzulande Banken, die nur der gesetzlichen Einlagensicherung angehören müssen und darüberhinaus sich keiner Sicherungseunrichtung angeschlossen haben.

    Und es es gibt ausländische Banken, die sich dem Einlagensicherungsfonfs des Bundesverbands deutscher Banken angeschlossen haben.

    D.h.: bei jeder Anlageentscheidung -vor- prüfen (lassen). 1 Mio Anlagevermögen schreit ja fast nach Gegenbetreuung.

  • Wenn es sich um Spar(Festgeld, Sparkonto, Tagesgeld)-und Giroguthaben bei einer Sparkasse, Voba/Raiba oder einer Bank, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen ist, angelegt ist, veranlasse ich nichts. Es gibt in Deutschland aber auch Banken, die nur eine ausländische Einlagensicherung (Niederlande, Österreich etc) haben, da würde ich verlangen, dass umgeschichtet wird.

    Hat der Betreute wirklich 1 Mio in solchen Anlagen? Für Anleihen, nachrangige Einlagen u.ä. gilt nicht mal die 100.000 € Einlagensicherung!

    Obacht: es gibt auch hierzulande Banken, die nur der gesetzlichen Einlagensicherung angehören müssen und darüberhinaus sich keiner Sicherungseunrichtung angeschlossen haben. Deshalb hab ich ja auch geschrieben, "die dem deutschen Einlagensicherungsfond angeschlossen sind.

    Und es es gibt ausländische Banken, die sich dem Einlagensicherungsfonfs des Bundesverbands deutscher Banken angeschlossen haben. Hab das nicht in Abrede gestellt, sondern nur darauf hingewiesen, dass es hier Banken gibt, die einer ausländischen Einlagensicherung unterliegen.

    D.h.: bei jeder Anlageentscheidung -vor- prüfen (lassen). 1 Mio Anlagevermögen schreit ja fast nach Gegenbetreuung.

    Stugi, ich hab genau das geschrieben, was Du auch schreibst:teufel:

    Vielleicht ist noch erwähnenswert, dass es EU-weit eine Einlagensicherung von 100.000€ geben muss und bei uns daneben auch noch den Einlagensicherungsfond des Bundesverbands deutscher Banken gibt. Wer dem angehört und mit welchen Betrag pro Person man dort abgesichert, kann man auf der Homepage ersehen.

    Ob's im Ernstfall hilf, möchte ich lieber nicht wissen....

  • Wenn es sich um Spar(Festgeld, Sparkonto, Tagesgeld)-und Giroguthaben bei einer Sparkasse, Voba/Raiba oder einer Bank, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen ist, angelegt ist, veranlasse ich nichts. Es gibt in Deutschland aber auch Banken, die nur eine ausländische Einlagensicherung (Niederlande, Österreich etc) haben, da würde ich verlangen, dass umgeschichtet wird.

    Hat der Betreute wirklich 1 Mio in solchen Anlagen? Für Anleihen, nachrangige Einlagen u.ä. gilt nicht mal die 100.000 € Einlagensicherung!

    Für Anleihen und andere Wertpapiere - es sei denn, die Anlagebank wäre selbst der Emittent - stellt sich das Problem der Einlagensicherung nicht. Denn die Wertpapiere gehören dem Anleger und nicht der Bank, welche die Papiere lediglich "virtuell" verwahrt. Selbst wenn die Bank pleite gehen sollte, sind die Wertpapiere also nicht futsch.

  • Mein Verständnis der 100.000€ Sicherung gilt jedem einzelnem Konto. Wenn die 1 Mio auf 10 Konten verteilt sind, müßte jedes Konto a 100.000€ vom Einlagensicherungsfond gedeckt sein. Aber ich habe hier in Nachlassen auch festgeschriebenen Sparanlagen im 20.000er € Bereich gefunden, die die Bank selber nicht mehr erklären konnte und die waren Nachrangig dem Einlagensicherungsfond. Also es hilft wirklich nur, explizit für jede Anlageform nachfragen, alles andere hier ist Kaffeesatzleserei.

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  • Mein Verständnis der 100.000€ Sicherung gilt jedem einzelnem Konto. Wenn die 1 Mio auf 10 Konten verteilt sind, müßte jedes Konto a 100.000€ vom Einlagensicherungsfond gedeckt sein.


    Nein, die 100.000,- € gelten je Bank und Anleger. Auf wieviele Konten jemand bei der gleichen Bank sein Geld verteilt, spielt keine Rolle.

  • Man muss halt prüfen: In § 1807 Abs. Nr. 5 steht's ja schön drin.

    Diese gesetzliche Sache wird evtl. dazu führen, dass einige Banken Ihre Sicherungen insoweit anpassen, aktuell dürfte für alle deutschen und österreichischen Banken, die reine Einlage (Konto!) noch die Voraussetzungen erfüllen.
    Ansonsten müsste man ggf. eine Grundschuld am Bankgrundstück verlangen, Nr.1 :D

  • Z.B. Inhaberschuldverschreibungen unserer deutschen Großbanken (Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, ...) und soviel ich weis auch der "Sparkassen" (bei mir BW-Bank) unterliegen m.E. gar keiner Sicherung (hatte das vor vielen, vielen Jahren schon mal geprüft und die entsprechende Antwort bekommen). Wie mein Vorredner: in jedem Fall prüfen, ob die Anlageform gesichert ist oder nicht. Ggf. muss andersartige Anlagegenehmigung nach §3 1908i, 1811 BGB erfolgen. Für diese Genehmigung ist immer -auch bei angeordneter Gegenbetreuung- das Betreuungsgericht zuständig!


  • Für Anleihen und andere Wertpapiere - es sei denn, die Anlagebank wäre selbst der Emittent - stellt sich das Problem der Einlagensicherung nicht. Denn die Wertpapiere gehören dem Anleger und nicht der Bank, welche die Papiere lediglich "virtuell" verwahrt. Selbst wenn die Bank pleite gehen sollte, sind die Wertpapiere also nicht futsch.

    ...es kommt sicher häufiger vor, dass dann leider auch die Anleihen von dieser Pleitebank sind, denn die eigenen Papiere werden den Kunden ja gerne verkauft:teufel:

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