Hallo,
Stadt verkauft ein Grundstück an Privatperson.
Dabei behält sich die Stadt folgendes vor:
" § 12 Vormerkung
Sollte die Straße für die Anlegung eines Radwegs, Gehwegs etc. verbreitert werden, sichert sich die Stadt den Erwerb eines 2 Meter breiten Streifens entlang der Straße, zum Kaufpreis von 1 € /pro qm durch Vormerkung. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten der Stadt für den Erwerb einer Teilfläche am Grundstück Flst. 1."
Eine Karte o.ä. ist nicht beigefügt.
Laut Geoportal liegt das Flurstück nördlich an einer Straße. Ansonsten ist es von Wald und anderen Feldern umringt. Also ist die Fläche auch durch den wörtlichen Beschrieb genug beschrieben.
Aber ist die Bestimmung "sollte ... verbreitert werden" bereits ein genug bestimmter (bedingter) Anspruch?
Sollte die Eintragung dann lauten:
Erwerbsvormerkung für eine noch nicht vermessene Teilfläche von zwei Metern Breite entlang der Straße für ... ?!
Vielleicht bin ich gerade auch nur davon irritiert, dass ich keine qm Anzahl und keine Karte mit genauer Lage vorliegen habe, wie bisher immer...
Ich weiß, kein muss, Schöner/Stöber RandNr. 1503, 863, aber sonst halt immer dabei...
Für ein Statement wäre ich dankbar!