Erwerbsvormerkung - Teilfläche - Bestimmheit - Bedingung

  • Hallo,

    Stadt verkauft ein Grundstück an Privatperson.
    Dabei behält sich die Stadt folgendes vor:

    " § 12 Vormerkung
    Sollte die Straße für die Anlegung eines Radwegs, Gehwegs etc. verbreitert werden, sichert sich die Stadt den Erwerb eines 2 Meter breiten Streifens entlang der Straße, zum Kaufpreis von 1 € /pro qm durch Vormerkung. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten der Stadt für den Erwerb einer Teilfläche am Grundstück Flst. 1."

    Eine Karte o.ä. ist nicht beigefügt.

    Laut Geoportal liegt das Flurstück nördlich an einer Straße. Ansonsten ist es von Wald und anderen Feldern umringt. Also ist die Fläche auch durch den wörtlichen Beschrieb genug beschrieben.
    Aber ist die Bestimmung "sollte ... verbreitert werden" bereits ein genug bestimmter (bedingter) Anspruch? :gruebel:

    Sollte die Eintragung dann lauten:
    Erwerbsvormerkung für eine noch nicht vermessene Teilfläche von zwei Metern Breite entlang der Straße für ... ?!

    Vielleicht bin ich gerade auch nur davon irritiert, dass ich keine qm Anzahl und keine Karte mit genauer Lage vorliegen habe, wie bisher immer...
    Ich weiß, kein muss, Schöner/Stöber RandNr. 1503, 863, aber sonst halt immer dabei...

    Für ein Statement wäre ich dankbar!

    Einmal editiert, zuletzt von hazelnut (21. April 2016 um 17:55)

  • Ich sehe hier kein Problem. Die Teilfläche, auf die sich der bedingte Anspruch bezieht, ist hinreichend genau bezeichnet. Zwar nicht durch eine Karte, wie meistens, sondern durch textliche Beschreibung. Das reicht aber. Und eintragen würde ich lediglich "Erwerbsvormerkung hinsichtlich einer Teilfläche für die Stadt ....". Alles weitere kann durch Bezugnahme auf die Bewilligung eingetragen werden.

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