Eine Grundschuld mit Brief wurde abgetreten und die Abtretung im Grundbuch eingetragen.
Nun meldet sich der Zessionar, mit dem Hinweis, seine Bezeichnung sei falsch im Grundbuch eingetragen worden und bittet um kostenfreie Berichtigung. Der Grundschuldbrief wurde nicht vorgelegt.
Tatsächlich wurde die Bezeichnung des Zessionars ohne Schreibfehler exakt aus der Abtretungserklärung übernommen.
Bei der Angabe in der Abtretungserklärung handelte sich um eine nachvollziehbare und fehlerfreie Bezeichnung wie z.B. "ABC AG in Musterstadt". Der Zessionar wendet aber ein, seine Bezeichnung laute "ABC Aktiengesellschaft in Musterhausen und Musterstadt".
Nach meiner Ansicht ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamts, eine Abtretungserklärung dahingehend zu überprüfen, ob die Bezeichnung des Zessionars der tatsächlichen Firmierung entspricht. Da der Antrag vom Zessionar gestellt wurde, ist die Abtretungserklärung durch seine Hände gegangen. Er hätte die "falsche Bezeichnung" bemerken und im Vorfeld mit dem Zedenten in Kontakt treten können. Andererseits ist der Wunsch des Zessionars nachvollziehbar, die "richtige Bezeichnung" im Grundbuch zu wollen.
Wie würdet Ihr das lösen?