Hallo,
der Erblasser hat ein handschriftliches Testament hinterlassen, in dem er unter anderem eine Testamentsvollstreckung angeordnet hat.
Nunmehr liegt mir ein Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses vor.
Vor Erteilung des Zeugnisses sind die Erben zu hören. Da ich ja nur ein handschriftliches Testament habe, müsste doch auch ein Erbschein beantragt werden, damit die Erben festgestellt werden.
Sehe ich das richtig?