Rentenschuld Löschung

  • Moin,

    es wurde die Löschung einer Rentenschuld beantragt mit Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks und der beglaubigten Sterbeurkunde der Berechtigten.
    Eine Löschungsbewilligung der Rechtsnachfolger der verstorbenen Rentenschuld-Berechtigten liegt nicht vor.
    Im Grundbuch ist kein Löschungserleichterungsvermerk und keine Befristung eingetragen, ABER in der Bestellungsurkunde ist vereinbart, dass "zur Löschung der Rentenschuld nach dem Tode der Berechtigten der einseitige Antrag des jeweiligen Eigentümers und der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen soll". Dieser Zusatz wurde auch NICHT zur Eintragung beantragt.
    Kann ich ohne die Bewilligung der Rechtsnachfolger die Rentenschuld löschen?
    Hat jemand ´ne Idee?

  • In einen Löschungserleichterungsvermerk, der nicht im Grundbuch eingetragen werden soll, würde ich keine Befristung hineindeuten. Zum auf Lebenszeit bestellten Recht und eingetragenem Löschungserleichterungsvermerk s. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10.06.2002, 3 Wx 168/02

  • ... meine Kollegen meinen aber der LEV sei durch die Bezugnahme auf die Urkunde gedeckt.

    Bezugnahme geht nicht (vgl. Demharter GBO § 23 Rn 25). Auch eine Befristung müßte zusätzlich und ausdrücklich im Grundbuch vermerkt werden. Und dann müßte man erst noch zum Ergebnis kommen, dass überhaupt eine Befristung und ein Löschungserleichterungsvermerk vorliegen. Und das, obwohl die Eintragung des Vermerks nicht gewollt war.

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