Bodenreform

  • Beim Suchen nach Eigentümern ist einem Mitarbeiter aufgefallen, dass in einem Grundbuch das Ersuchen de Rates des Kreises vorliegt zum Umschreiben des Eigentums eines Bodenreformgrundstücks. Inhalt: Im Grundbuch von... Fst. ist eingetagen Herr... Der Eigentümer ist verstorben. Als neuen Eigentümer bitten wir einzutragen: Frau... Das Ersuchen ist vom 21.03.1963 und nie im Grundbuch vollzogen worden. Warum ist nicht ersichtlich. Hat jemand eine Ahnung, ob dass noch vollzogen werden müsste/könnte? Oder tritt gesetzliche Erbfolge ein? Die neue Eigentümerin wäre Tochter gewesen. Bei gesetzlicher Erbfolge würden aber die Geschwister mit ins Grundbuch kommen.

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