Guten Morgen!
Ich hadere mit der Anrechnung einer Fortbildung im Beratungshilfeverfahren. Der Antragsteller absolviert (bereits seit Oktober letzten Jahres) seinen LKW-Führerschein und macht diese Ausgaben nebst Prüfungsgebühren, Erste-Hilfe-Schein pp mit mtl. 350,- € für den Zeitraum Oktober 2015 - April 2016 geltend. Beratungshilfe wurde im Januar/Februar 2016 gewährt.
Die Angabe zu dieser Fortbildung kommt erst nach der zweiten Aufklärung zu den Einkommensverhältnissen des Antragstellers. Ohne diese wäre Beratungshilfe zu versagen. Die Begründung lautet "dient dem Erhalt des Arbeitsplatzes". Dazu aber keine Nachweise seitens des Arbeitgebers.
Kann mir jemand helfen?!