bedingter Rückübertragungsanspruch

  • Mein Problem ist folgendes: Alleiniger Eigentümer überträgt seiner Ehefrau einen 1/2 Miteigentumsanteil. Weiterhin ist er berechtigt, voraussetzungslos, durch schriftliche Erklärung gegenüber seiner Ehefrau vom Vertrag zurückzutreten. Zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung bestellt der Erwerber für den Veräußerer eine Rück AV an dem übertragenen ME Anteil. Nachdem ich den Notar darauf hingewiesen habe, dass es sich meines Erachtens nicht um einen bedingten Anspruch handele wurde mir geantwortet, die Bedingung ist in der abzugebenden schriftlichen Erklärung des Veräußerers zu sehen. Ich bin immer noch der Meinung es handelt sich um einen normalen, nicht bedingten Rückübertragungsanspruch. Wie seht ihr das ???

  • Der Notar hat Recht. Derzeit hat der Ehemann keinen Anspruch. Der Anspruch entsteht erst, wenn er zurücktritt -> bedingt.

    Die AV selbst ist (jedenfalls laut mitgeteiltem SV) nicht bedingt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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