Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Erbteilspfändung vor. Ein Miterbe (Drittschuldner) hat seinen Erbteil zwischenzeitlich verkauft, der Erbteilskäufer ist zwischenzeitlich im Grundbuch eingetragen. Die Zustellung des PfÜB ist an alle Miterben als Drittschuldner und den Erbteilskäufer erfolgt. Im PfÜB sind jedoch nur die Miterben, nicht aber der Erbteilskäufer als Drittschuldner aufgeführt. Ist der PfüB so wirksam oder müsste dort der Erbteilskäufer als Drittschuldner aufgeführt sein??
Danke für eure Tipps :):)
Chribäbi