Hallo,
eine Frage:
Die Bank hat ein P-Konto gekündigt. Zum Ablauf des Kündigungszeitraums nahm die Bank eine Abrechnung vor. Es ergab sich ein Guthaben von 268,32 €. Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten bei der Familienkasse hatte diese jedoch kurz zuvor das Kindergeld auf das Konto der Mdtin überwiesen. Das Guthaben beinhaltet u.a. diesen Betrag. Er wurde an den Gläubiger, welcher das Konto gepfändet hatte, ausgezahlt.
Kann ich gegen die Auszahlung einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen? Wie gesagt, die Auszahlung ist bereits erfolgt.
Danke vorab
Liane