Schuldnerberatung durch Drittschuldner?

  • Der Schuldner S bezieht von einem Sozialversicherungsträger eine laufende Leistung, die den gesetzlichen Pfändungsbeschränkungen unterliegt. Die Leistung ist zugunsten des Gläubigers G gepfändet und überwiesen. Die Vorschriften über die Pfändungsbestimmungen werden von der drittschuldnerischen Behörde, die an Gesetz und Recht gebunden ist, korrekt eingehalten. Sie führt monatlich einen geringfügigen Betrag an G ab.

    S wendet sich nun statt an G an die Behörde mit dem Ansinnen, die Behörde solle mit G Kontakt aufnehmen und ausloten, ob S nicht die Restforderung an G auf ein Mal begleichen könne. Die Behörde geht darauf ein; der Beamte wendet sich auf Briefpapier der Behörde tatsächlich als Mittelsmann des S an G. Er schreibt, um dem S hier zu helfen, benötige die Behörde eine Forderungsaufstellung (Die Restforderung beträgt das 25-Fache der monatlichen pfändbaren Beträge); während dieser Korrespondenz geht die Zahlung der geringfügigen Beträge von der Drittschuldnerin an G korrekt weiter.

    Was haltet Ihr von diesem Verhalten der Drittschuldnerin?

  • "Er schreibt, um dem S hier zu helfen, benötige die Behörde eine Forderungsaufstellung" - hat die Behörde wirklich nur das geschrieben? Das ist doch völlig normal und unproblematisch.

    Oder hat der Behördenmitarbeiter wirklich ein Vergleichsangebot gemacht, dann wäre er wirklich etwas über das Ziel hinausgeschossen.

  • Wenn der DS der Arbeitgeber ist, wüsste ich nicht (außer, dass sowas bei Behörden immer irgendwie "komisch" aussieht, andererseits sind die aber doch auch normale Arbeitsgeber), warum der seinem Mitarbeiter nicht helfen können sollte. Zumal ja wohl weiter korrekt abgeführt wird.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn der DS der Arbeitgeber ist

    Das scheint er nicht zu sein:

    Der Schuldner S bezieht von einem Sozialversicherungsträger eine laufende Leistung, die den gesetzlichen Pfändungsbeschränkungen unterliegt.

    Nach der Schilderung erscheint mir das Verhalten des DS zwar ungewöhnlich aber unproblematisch. Es ist offenbar nicht versucht worden, die Sache zum Nachteil des Gläubigers zu beeinflussen. Der DS scheint nach einer Lösung für alle 3 zu suchen (Gläubiger wird voll befriedigt, Schuldner wird die Schulden los, Drittschuldner muss keine Pfändung mehr beachten).

  • Ich sehe kein Problem. Der Drittschuldner kommt seiner Drittschuldnerpflicht ja nach.

    In wie weit hier eine Schuldnerberatung vorliegen kann ich nicht erkennen. Als Vollstreckungsgläubiger kenne ich es nur zu gut, dass sowohl Arbeitgeber als auch teilweise Kundenberater der Bank anrufen und Informationen wünschen, wie man die Sache schnell vom Tisch bekommt.

  • Je nach Sachlage besteht seitens des Leistungsträgers auch eine Aufklärungs-, Beratungs- und/oder Auskunftspflicht (u. a. §§ 13 - 15 SGB I). Dass nicht in diesem Zusammenhang gehandelt wurde, vermag ich (bisher) nicht zu erkennen.

    Einmal editiert, zuletzt von hardi (15. Mai 2016 um 18:50) aus folgendem Grund: Berichtigung Rechtschreibung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!