Hallo,
eine Kollegin aus der Betreuungsabteilung schickt heute einen Berufsbetreuer zu mir, welcher für seinen Betroffenen eine überschuldete Erbschaft angenommen hat. Dieser will jetzt eine Dürftigkeitseinrede erheben. Ich als Rechtspfleger kann doch da jetzt nichts weiter machen außer ein Inventar entgegenzunehmen oder?