A erwirbt in einem notariellen Kaufvertrag mit Auflassung ein Grundstück. Im Vertrag stellen die Beteiligten allgemein fest, "...dass Zustimmungserfordernisse und zu beachtende Erwerbsverhältnisse nicht bestehen."
Meine Suche nach einem bereits bestehenden Grundbuch zur Einbuchung des erworbenen Grundstücks ergab, dass A in Gütergemeinschaft mit Ihrem Ehemann als Eigentümerin eines Grundstücks auf einer anderen Gemarkung eingetragen ist. Diese Eintragung stammt aus dem Jahr 2007.
Sollte die Gütergemeinschaft noch bestehen, kann A nicht als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Ist dies aber vom Grundbuchamt zu prüfen, wenn die Parteien keine oder (wie hier) abweichende Angaben machen? Die Gütergemeinschaft könnte genauso durch Ehevertrag wieder aufgehoben worden sein. Dann wäre das bestehende Grundbuch bzgl. der Gütergemeinschaft allerdings unrichtig.
Ich würde A in einem neuen Grundbuch als Alleineigentümerin eintragen und ansonsten nichts veranlassen.
Wie seht Ihr das?