Antragsteller möchte in einer Arbeitsrechtssache Beratungshilfe. Er ist Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Dieses ist zu 2/3 an seine Eltern vermietet. Den anderen Teil bewohnt er. Er zahlt die Hausfinanzierung mit der Miete der Eltern.
Bekommt er Beratungshilfe ja oder nein? Mir ist irgendwie so in Erinnerung, dass bei nicht selbst genutztem Eigentum keine Beratungshilfe zu gewähren ist... Holzweg?!
Vielen Dank für einen Tipp.
Beratungshilfe bei nicht selbst genutztem Eigentum??
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Gem. § 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ist auch ein von dem Antragsteller oder einer der in § 19 Abs. 1 bis 3 SGB XII genannten Personen allein oder zusammen mit Angehörigen bewohntes Hausgrundstück (oder Wohneigentum) als Schonvermögen anzusehen.
In relativ großzügiger Auslegung dieser Vorschrift würde ich das Eigentum als solches nicht als einzusetzendes Vermögen ansehen.
Die Raten würde ich allerdings nur zum Teil berücksichtigen (soviel % wie die Wohnfläche als angemessener Wohnraum für den Antragsteller ausreichen würde), die Miete durch die Eltern allerdings als Einnahme berücksichtigen. -
Der Antragsteller hat aber Eigentum was er vermietet. Gab es da nicht eine Ausnahme??
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Auf die Frage "Vermietung ja/nein" kommt es nicht an. Maßgeblich ist die Frage, wer das Grundeigentum bewohnt - nach der von Boni zitierten Vorschrift § 90 Abs. 2 Ziff. 8 SGB XII.
M.E. ist der Grundbesitz vollumfänglich geschützt.
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Im Zweifel ist der Grundbesitz auch wertausschöpfend belastet und somit wirtschaftlich wertlos. Dann stellt sich die Frage nach Schonvermögen gar nicht mehr
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