Folgendes Problem:
Mutter bestellt mittels der persönlichen Daten ihres seit 10 Jahre ausgezogenen Sohnes unter ihrer Adresse online Waren, erhält diese und zahlt nicht.
Es ergeht in 02/2015 Vollstreckungsbescheid ggn. Sohn unter der Adresse der Mutter.
Nach ca. 12 Monaten erhält der Sohn Kenntnis von dem Sachverhalt, nachdem inzw. ein Haftbefehl erlassen worden war.
Wie kann sich der Sohn ggn. den Vollstreckungsbescheid bzw. Vollstreckung etc. zur Wehr setzen ?
Vollstreckungsabwehrklage oder Wiedereinsetzung nebst (nachträglichem) Einspruch ggn. Vollstreckungsbescheid ?!?!?!