Ein Miterbe, dem verdächtig vorkommt, dass kaum mehr ein Nachlass vorhanden ist, hat beim Grundbuchamt beantragt, ihm Auskunft darüber zu erteilen, ob der Erblasser zu irgend einem Zeitpunkt im hiesigen Grundbuchamtsbezirk Eigentümer von - nicht näher bezeichneten - Grundstücken gewesen ist und falls ja, wie und wann diese Grundstücke auf welche Personen übertragen wurden. Ggfs. sollen Kopien der entsprechenden Verträge übersandt werden.
Muss das Grundbuchamt diese "Grundbuchforschung" durchführen ?