TV-Vermerk vAw löschen?

  • Eigentumsänderung aufgrund Erbschein. Dort ist angegeben, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde.
    Habe alles entspr. eingetragen. Grundstück wird verkauft nur durch die Erben. ZwVfg.!
    Jetzt wird mir ein TV-Zeugnis vorgelegt, wonach Aufgabe des TV ist, die Grabpflege zu bewerkstelligen und ein Vermächtnis (Pflichtteilsanspruch eines weiteren Kindes) zu erfüllen.
    Danach unterliegt das Grundstück gar nicht der Verwaltung des TV.
    TV sind allerdings alle Erben gemeinsam, die im Kaufvertrag aufgetreten sind.

  • Die Grundbuchunrichtigkeit ist also nunmehr formgerecht nachgewiesen.

    Du kannst die Löschung natürlich im Wege des Amtslöschungsverfahrens vornehmen. Ich würde allerdings die Antragstellung des Notars abwarten, da doch anzunehmen sein sollte, dass der Kaufvertrag einen entsprechenden Antrag enthält.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das Problem ist, dass sich der Inhalt des Erbscheins und der Inhalt des TV-Zeugnisses im Hinblick auf die Befugnisse des TV widersprechen. Ich würde daher zunächst einmal beim Nachlassgericht anregen, den ggf. unrichtigen Erbschein einzuziehen und mit zutreffendem Inhalt neu zu erteilen. Dann löst sich alles in Wohlgefallen auf.

    Von Amts wegen würde ich den TV-Vermerk keinesfalls löschen.

  • Ich hätte da gern mal ein ähnliches Problem:
    Mir liegt ein notarielles Testament vor. Darin ordnet der Erblasser diverse Auflagen zur Grabpflege und -gestaltung an, die "aus dem Nachlass" zu erfüllen sind. Für diese Auflagen ordnet der Erblasser Testamentsvollstreckung an. Die TV soll beendet sein, wenn die erforderlichen Dauerverträge abgeschlossen und bezahlt sind.
    Im TV-Zeugnis ist aufgeführt, dass die Testamentsvollstreckung der Erfüllung der Auflagen zur Grabpflege dient.

    Ich bin mir unsicher, ob der Grundbesitz der TV unterliegt. Ich tendiere dabei nach dem Inhalt des Testaments deutlich zu ja. Nach meinem Verständnis wäre der TV zur Erfüllung der Auflagen berechtigt, auch über Grundbesitz zu verfügen. Denn wie sollte er sonst die benötigten Geldmittel beschaffen können, falls nicht genügend anderes Vermögen vorhanden ist (was mir als Grundbuchamt naturgemäß nicht bekannt ist)?
    Aber die Einschränkung im TV-Zeugnis lässt mich zweifeln. Was will das Nachlassgericht "dem Rechtsverkehr" durch diesen Zusatz mitteilen, falls meine Interpretation richtig wäre?
    Wie seht ihr das?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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