Vor- und Nacherbschaft?

  • Hallo liebe Kollegen,

    mir liegt ein privatschriftliches Einzeltestament vor, wonach der Erblasser seine Ehefrau zur Alleinerbin einsetzte. Weiter hat er den gemeinsamen Sohn zum Nacherben berufen.

    Nach Anhörung der Ehefrau teilte diese mit, dass das Testament in ihrem Beisein errichtet wurde und sie dem Erblasser geraten hat, zugleich den Sohn als Nacherben mit aufnehmen. Was eine Nacherbfolge bedeutet, wusste weder sie noch der Erblasser zum damaligen Zeitpunkt; die Ehefrau hat dies in einer Broschüre zur Nachlassregelung gelesen; sie dachte dabei auch an ein Berliner Testament.

    Ich tue mich etwas schwer, die Nacherbfolge ganz weg zu lassen, da dies ja ausdrücklich aus dem Testament hervorgeht. Andererseits halte ich den Vortrag der Ehefrau für glaubhaft.

    Vielen Dank für Eure Einschätzung.

  • Der Sohn teilt mit, dass es ihm gleich sei, er möchte keine weiteren Erklärungen abgeben, er habe so oder so keine Einwendungen.

    Super, oder?

  • Ich vermute, dass du den Erbscheinsantrag aufnehmen möchtest. Dann lass sie doch diese Angaben im Erbscheinsantrag erklären und somit auch an Eides Statt versichern. Wenn dann der Sohn im Rahmen des rechtlichen Gehörs keine Einwendungen erhebt, würde ich den Erbschein erteilen

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