Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem: Die Zustellung per Einschreiben gegen internationalen Rückschein ist aufgrund der umfangreichen zuzustellenden Schriftstücke ( zahlreiche umfangreiche Anlagen) nicht möglich. Es handelt sich sozusagen um ein Paket und nicht um einen Brief.
Hattet ihr auch schon mal so ein Problem und was habt ihr gemacht?
Für jede Art von Antwort bin ich dankbar.
Zustellung mit Einschreiben gegen internationalen Rückschein nicht möglich
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Dann muss es halt ein förmliches Ersuchen sein
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Dann ist Ersuchen wirklich das Beste. Wohin soll es denn gehen?
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Dann ist Ersuchen wirklich das Beste. Wohin soll es denn gehen?
Vereinigtes Königreich: London
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Da die Sache besonders eilig ist, hat mein Richter die Postzustellung per DHL Express veranlasst. Bei dieser Versandart könnte ein gleichwertiger Beleg im Sinne von Artikel 14 EuZVO zur Akte gelangen, wenn der Zustellungsempfänger anwesend ist und die Empfangnahme unterschreibt.
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Wer es noch nicht wusste:
Das Einschreiben mit internationalen Rückschein ist bis max. 2 kg mgl. Ein Päckchen kann man also mit EgiR versenden, ein Paket nicht.In meinem Fall waren es ca. 4 kg.
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Wer es noch nicht wusste: Das Einschreiben mit internationalen Rückschein ist bis max. 2 kg mgl. Ein Päckchen kann man also mit EgiR versenden, ein Paket nicht. In meinem Fall waren es ca. 4 kg.
Hätte sich da nicht die Aufteilung in zwei (oder mehr) Päckchen angeboten? Ggf. mit entsprechendem erläuterndem Begleitschreiben?Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Einschreiben gegen Rückschein klappt doch wohl in England nie, daher wohl sinnlos.
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"London" hatte ich überlesen. Sorry.Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
UK und Eilig sind zwei Worte, die nicht zusammen gehören. Den Rückschein bekommt man nicht zurück. Die Ersuchen dauern immer ein bisschen. Also hier heißt es Geduld haben.
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