Überlastungsanzeige

  • Habe einmal eine Frage an die Verwalter unter euch:

    Wenn eine Überlastungsanzeige eingeht- wer bekommt die dann alles.

    Mir wurde gesagt die gehen auch immer ans LG...

    Mir wurde gesagt die landen nicht in der Personalakte des Mitarbeiters, der sie gestellt hat.

    Ist das so richtig?
    Oder entscheidet die Geschäftsleitung, ob sie die nach oben weitergibt und ob die in der Personalakte landet?


    Danke im Voraus

  • Die Antwort kann nur lauten:
    „Das kommt drauf an.“

    Nämlich auf die Begründung des Beamten. Mit der Überlastungsanzeige, zu der der Beamte unter Umständen sogar verpflichtet sein kann (wenn er z. B. hoheitliche Tätigkeiten nicht mehr wahrnehmen kann), zeigt der Beamte an, dass die ihm übertragenen Aufgaben nicht mit der notwendigen Sorgfalt in einer angemessenen Zeit erledigt werden können. Man könnte das als Beschwerde gegen die Verteilung der Geschäfte bezeichnen, als „Rechtsmittel“ gegen die Geschäftsverteilung oder so.

    Die Überlastung kann ja mannigfaltige Gründe haben.

    z. B.:
    1. unvorhergesehener Arbeitsanfall (EIN Insorechtspfleger am AG und VW geht pleite)
    2. Insgesamt zu viel zu tun: Alle Rechtspfleger haben einen Schnitt von 2,8
    3. ungerechte Verteilung im Hause (der Schnitt liegt bei einer Belastung von 1,15 und Du hast 2,8)

    Bei 1. und 2. wird die Verwaltung das zum Anlass nehmen und beim LG nach mehr Personal fragen und bei 3. sollte über eine neue Geschäftsverteilung vor Ort nachgedacht werden. Dann kriegt das LG da auch nichts von mit.

    Die gehören in die Akte der Gerichtsorganisation oder zu der Generalakte des gehobenen Dienstes. Da, wo auch der Geschäftsverteilungsplan drin ist.

    In der Personalakte haben die m. E. nichts verloren, es sei denn die Überlastung wird mit persönlichen Dingen begründet (z. B. gesundheitlich, fachliche Eignung (Überforderung)).

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

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