Abordnung unzumutbar?

  • Hallo zusammen.

    Vielleicht findet sich hier geeignete Hilfe zu meiner Abordnung in NRW. Ab wann ist die Zumutbarkeit überschritten? Kann ich mich wehren? etc.

    Die tägliche Gesamtfahrstrecke (Hin- und zurück) beträgt zirka 250km. Sofern die Straßenverhältnisse günstig sind, benötige ich für die Hin- und Rückfahrt zirka 3 Stunden.
    Da ich ländlich wohne, besteht keine zumutbare Anbindung öffentlicher Verkehrsmittel.
    Ein Wohnortwechsel kommt aufgrund privater Umstände nicht in Betracht.

    Ich hoffe sehr auf konstruktive Unterstützung :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Blackbolt (11. Juni 2016 um 22:19)

  • Wie kam es denn zu dieser Abordnung? Wenn ich deine Berufsbezeichnung richtig deute, bist die Amtsanwalt? Ist das deine Erstverwendung als Amtsanwalt?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Hallo zusammen. Vielleicht findet sich hier geeignete Hilfe zu meiner Abordnung in NRW. Ab wann ist die Zumutbarkeit überschritten? Kann ich mich wehren? etc. Die tägliche Gesamtfahrstrecke (Hin- und zurück) beträgt zirka 250km. Sofern die Straßenverhältnisse günstig sind, benötige ich für die Hin- und Rückfahrt zirka 3 Stunden. Da ich ländlich wohne, besteht keine zumutbare Anbindung öffentlicher Verkehrsmittel. Ein Wohnortwechsel kommt aufgrund privater Umstände nicht in Betracht. Ich hoffe sehr auf konstruktive Unterstützung :)


    Die Frage der Zumutbarkeit ist individuell und nur unter Berücksichtigung aller Umstände zu klären. Dass Du dabei einen ganz anderen Ansatz hast als die Entscheider, kann man schon Deiner Fragestellung entnehmen. Du hältst die Anbindung an öVm bereits für unzumutbar und schließt auch einen Wohnortwechsel kategorisch aus. Insofern gehe ich davon aus, dass Du nicht wirklich eine Antwort, sondern eine Bestätigung Deiner Auffassung erwartest.
    Sofern Deine Gründe stichfest sind, kannst Du im Übrigen mit einem Widerspruch gegen die Abordnung (Verwaltungsakt) vorgehen.

  • Es wird auf die genauen privaten Umstände ankommen. Das kann hier so niemand beurteilen. Die Behörde muss aber zumindest ihre Entscheidung begründen können und muss auch Abwägungen treffen. Einfach nur sagen "der fährt jetzt von Detmold nach Bochum" is also nicht. Wie aber bereits geschrieben hast Du zum einen bei der Bewerbung folgendes erklärt:

    Zitat

    Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Generalstaatsanwalt die Entscheidung über den Einsatz sowohl in als auch nach der Einführungszeit trifft. Ich bin mir bewusst, dass die Einsatzorte durch die dienstlichen Erfordernisse bestimmt werden, und erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass ich im Fall meiner Zulassung zur Einführungszeit in und nach Abschluss derselben im Amtsanwaltsdienst bei jeder Staatsanwaltschaft im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts in Hamm eingesetzt werden kann

    Zum anderen muss man auch Bedenken, dass es halt im Gegensatz zu 77 AG nur 10 StA im Bezirk des OLG Hamms/GeStA gibt. Das da nicht jeder auch nur annähernd heimatnah eingesetzt werden kann liegt dabei auf der Hand. Wie sieht den die Bahnverbindung aus? Wie lange würde das dauern? Prinzipiell hast Du ja freie Dienstzeiten und könntest theoretisch Sachen mit in den Zug nehmen. Kommt natürlich darauf an, ob man tatsächlich im Zug arbeiten könnte und ob trotz freier Dienstzeiten nicht trotzdem inoffiziell feste Anwesenheitszeiten erwartet werden.

    Blöde Situation, aber mal ganz ehrlich, dass das passieren konnte musste Dir bei der Bewerbung bewusst sein und das "Risko" musste man dabei bedenken.

  • Liegen Deine Terminsorte näher an Deinem Wohnort oder sind sie noch weiter entfernt als die Dienststelle?
    An wie vielen Tagen pro Woche bist Du vor Ort in der StA?

  • Wer eine begehrte, bestimmt nicht billige Sonderausbildung mit entsprechend besseren Beförderungschancen durchläuft, muss damit rechnen, anschließend entsprechend dem Bedarf eingesetzt zu werden. Da wird der Dienstherr einen großen Spielraum haben. Du wirst m. E. schon nachweisen müssen, dass es einen anderen Amtsanwalt gibt, der die selbe Strecke andersrum fährt.

    Ähnlich ergeht es bei uns den (Groß-)Betriebsprüfern. Erst nen langen Lehrgang machen und dann in der Praxis unzufrieden? Is nicht - vorher überlegen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • ... Sofern die Straßenverhältnisse günstig sind, benötige ich für die Hin- und Rückfahrt zirka 3 Stunden. ...



    Ganz pauschal gesagt ist eine tägliche Wegzeit von 1,5 Stunden für jede Richtung grundsätzlich zumutbar. Es laufen hier einige richterliche Kollegen/innen und eine Menge Servicekräfte herum, für die 1,5 Stunden eine echte Erleichterung wären.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Die tägliche Gesamtfahrstrecke (Hin- und zurück) beträgt zirka 250km. Sofern die Straßenverhältnisse günstig sind, benötige ich für die Hin- und Rückfahrt zirka 3 Stunden.
    Da ich ländlich wohne, besteht keine zumutbare Anbindung öffentlicher Verkehrsmittel.
    Ein Wohnortwechsel kommt aufgrund privater Umstände nicht in Betracht.

    Willkommen im Club. Das ist mein täglich Brot + etwa eine Stunde Fahrzeit mehr. Und kein Ende in Sicht, da keine Abordnung. Bin in meiner Stadt auch kein Einzelfall.
    Einziger Unterschied zu Dir ist, dass ich in etwa 20 Min. Fahrzeit mit dem Auto einen Bahnhof in der Nähe habe (oder ist das schon eine unzumutbare Anbindung?), den ich auch nutze.
    Damals zu Beginn meiner Tätigkeit (oder besser zum Ende der BW-Zeit) hieß es seitens des Arbeitsamtes: "120km? 2 Stunden einfache Tour? Absolut zumutbar."

    Von daher wie AndreasH und Exec.

  • Ich kann hier auch keine Unzumutbarkeit sehen.
    Es gibt auch bei uns etliche Kollegen die 2 Stunden einfache Fahrzeit haben.
    Außerdem hast du diese Erklärung unterschrieben, also Pech gehabt.
    Dafür wirst du ja auch gut bezahlt, also nicht meckern! :strecker

  • Hoffentlich gibt es wenigstens langfristig eine andere Perspektive. Ansonsten negieren die Fahrtkosten mit dem Auto auf Dauer locker zwei Beförderungsstufen...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Da die Abordnung ja (grundsätzlich) nicht auf Dauer angelegt ist, würde ich auch dazu tendieren, dass die Entfernung zumutbar ist - spannender wird's dann wohl bei der Versetzung.

  • Das Geld ist die eine Seite, ich sehe lange Fahrzeiten als sinnlose Verschwendung von Energie, die man in seine Arbeit stecken könnte und als Verschwendung von Lebenszeit, die man zum regenerieren braucht (zumindest wenn man älter ist) und Zeit für Kinder, die so unendlich wichtiger ist als ein teures Geschenk, was man sich vom Mehrverdienst leisten kann.
    Wenn kein Umzug in Frage kommt wegen Kindern vlt., dann evt eine Verkürzung der Arbeitszeit bis sie 18 sind?

  • Erst einmal vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten! :)


    Mitwisser

    Ich suche wie meiner Fragestellung zu entnehmen ist Hilfestellungen, Auffassungen und Beurteilungen von neutralen Personen. Meine Situation versuche ich nachvollziehbar zu verbessern. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

    @Bob

    Selbstverständlich war mir das Risiko bewusst. Das muss aber nicht heißen, dass ich mich mit der Situation abfinden muss.

    Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt die Anreisezeit knapp 3 Stunden je einfacher Strecke (!). Meines Erachtens nach ist das unzumutbar.

    @Buridans

    Ganz überwiegend werde ich am Ort der StA auch für die Sitzungen eingeteilt. Die übrigen Amtsgerichte befinden sich teilweise näher und teilweiser weiter entfernt.

    @Asuka

    Deine Ansicht finde ich sehr kurzsichtig. Im Übrigen wie Exec. Die Mehrbesoldung wird durch die Tankstelle aufgezehrt.

  • ...

    Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt die Anreisezeit knapp 3 Stunden je einfacher Strecke (!). ...

    Drei Stunden je einfache Strecke dürften tatsächlich unzumutbar sein. Argumentativ würde ich mal damit anfangen, was einem arbeitslosen ALG II-Empfänger zugemutet werden darf, das sind m.W. weniger als drei Stundn je Strecke (aber 1,5 schon).

    Dein Problem sind natürlich zwei Punkte:
    -) Du brauchst die 3 Stunden tatsächlich nicht, weil Du nicht "öffentlich" fährst.
    -) Deine Einwilligungserklärung.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • @Asuka

    Deine Ansicht finde ich sehr kurzsichtig. Im Übrigen wie Exec. Die Mehrbesoldung wird durch die Tankstelle aufgezehrt.

    Das ist nicht kurzsichtig, sondern so ist es nun einmal!
    Meine Abordnung an ein anderes Gericht, bei dem ich 2 Stunden einfache Fahrtzeit hatte, war auch nicht toll. Aber da muss man eben durch!
    Zwei Stunden einfache Fahrtzeit sind zumutbar. Und ich hatte nicht den "Luxus" einer höheren Besoldung. Mit einer Besoldung A9 kann man sich dann keine großen Sprünge mehr erlauben. Nach einem Jahr war die Abordnung auch wieder vorbei, also Augen zu und durch!

  • Und ich hatte nicht den "Luxus" einer höheren Besoldung. Mit einer Besoldung A9 kann man sich dann keine großen Sprünge mehr erlauben. Nach einem Jahr war die Abordnung auch wieder vorbei, also Augen zu und durch!

    Je nachdem wann man den Amtsanwalt gemacht hat, hat man den "Luxus" auch noch nicht und darf die Kosten ebenfalls mit seiner alten Besoldung stemmen.

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