Hinterlegung von Quotenansprüchen

  • Hallo zusammen,

    bei Durchführung der Schlussverteilung konnte der Insolvenzverwalter trotz intensiver Ermittlungen 10 Gläubiger nicht ermitteln. Insgesamt haben sie einen Anspruch in Höhe von ca. 450 Euro.
    Nun teilt er mit, dass es sich dabei um geringe Einzelbeträge handelt und weitere Nachforschungen weitere Kosten verursachen würden. Er schlägt vor, den unverteilten Betrag in Höhe von 450 Euro auf dem Kanzleikonto zu vereinnahmen und zur Verfügung zu halten. Sollten sich Gläubiger in absehbarer Zeit noch melden, wird er die entsprechenden Quoten auszahlen. Anderenfalls würde dieser Betrag als Ausgleich für die noch anfallenden Kosten (Porto, Kopie, Gebühren etc.) angesehen werden.

    1. ist das so möglich?
    2. wenn ja: muss ich einen entsprechenden Beschluss dazu fassen?

  • Aus Sicht des Hinterlegungsrechtspflegers, der immer mal 36 Cent-Hinterlegungsanträge auf dem Tisch hat, würde ich das begrüßen. Ob das die Insolvenzrechtspfleger aber auch so sehen???

  • nein - die Masse ist zu verteilen

    450 EUR für 10 Gläubiger sind im Durchschn. 45 EUR - so teuer sind Porto und EMA-Kosten nicht.

    Bei einzelnen Gläubigern halte ich es für richtig, wenn mir der Verwalter vorrechnet: z. Bsp. Quote zu zahlen EUR 4 / EMA-Kosten EUR 5,50 -> also nichts mehr zu verteilen

    Da wo eine solche Rechnung nicht aufgeht ist zu hinterlegen.


  • ...
    Er schlägt vor, den unverteilten Betrag in Höhe von 450 Euro auf dem Kanzleikonto zu vereinnahmen und zur Verfügung zu halten.
    ...

    Das geht, trotz des Zusatzes, mMn gar nicht!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich würde der Vorgehensweise auch niemals zustimmen. Wir hatten hier leider schon den Fall, dass ein Insolvenzverwalter selbst Insolvenz angemeldet hat. Sicherlich höchst selten, aber in dem Fall guck mal, wie du das Geld vom Kanzleikonto wieder bekommst.

    Zudem: Willst du dir die Sache dann noch regelmäßig wieder vorlegen lassen, ob die Gläubiger doch noch ermittelt werden konnten und verteilt wurde oder alternativ die Sache weglegen und darauf vertrauen, dass schon alles korrekt ablaufen wird?

    Es mag zwar ärgerlich für die Hinterlegungsrechtspfleger sein, wenn teilweise Kleinstbeträge hinterlegt werden, aber nur so bekommt man die Sache sauber abgeschlossen. Ich ärgere mich auch manchmal, für was für geringe Forderungen hier das Insolvenzverfahren durchgezogen wird, aber so ist es nun mal.

  • na ja, die dogmatische Lösung:

    es handelt sich um eine Holschuld, m.a.W. kann der Schuldner (also hier der Verwalter) etwaige Kosten gegenrechnen, soweit er sie erbracht hat. Nun macht die Hinterlegung von 35 cent keinen Sinn, wenn die Portokosten für den Hinterlegungsantrag schon höher liegen; denke hier wird sich wohl niemand Gedanken drüber machen.
    Juristisch interessant wäre die Frage, ab welchem Zeitpunkt sich Gläubiger im Annahmeverzug befinden, da ab da nach dem Recht der Leistungsstörungen nur noch vom Schuldner zu vertretende grobe Fahrlässigkeit und naturalmente Vorsatz gelten.
    Auch nach dogmatischem Ansatz ist die Hinterlegung von Winzquoten Unfug, wenn der Aufwand (Kopiekosten, Porti) höher sind, als die Quote.
    Pragmatischer Ansatz: Umbuchung der nicht verteilbaren Quoten auf cpd, und irgendwann iss es wech und gut ist. Bei den Winzquoten haue ich immer ein Schreiben raus, dass diese als weiterer Auslagenersatz entnommen werden können.
    Sollte vor meiner Pensionierung noch ein Gläubiger kommen, und sollte es sich noch um eine in DM-geführte Tabelle handeln, dann greif ich doch mal ganz generös in die Münzsammlung :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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