In der Vertretung muss ich ein Ordnungsgeld vollstrecken. Im Rahmen der Abgabe der VAK habe ich die Bankverbindung des Schuldners erhalten.
Meine Frage: Beantrage ich jetzt einen Pfüb beim Vollstreckungsgericht oder gibt es einen einfacheren Weg wie beispielsweise beim Finanzamt, dass per Pfändungsverfügung vollstreckt?
Vollstreckung Ordnungsgeld durch Pfüb
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ubm1962 -
2. Juni 2016 um 09:36
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die zuständige Vollstreckungsbehörde erlässt den PfüB selbst; § 6 JBeitrO
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Ich will jetzt auch ein Ordnungsgeld durch PfÜB vollstrecken, da ich eine erfolgversprechende Bankverbindung des Schuldners habe.
Hat jemand ein Formular dafür ?
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Ich will jetzt auch ein Ordnungsgeld durch PfÜB vollstrecken, da ich eine erfolgversprechende Bankverbindung des Schuldners habe.
Hat jemand ein Formular dafür ?
Gibt es in eurem Bundesland keine Seite im Intranet oder Internet, auf der entsprechende Formulare zu finden sind? Man sollte eigentlich meinen, dass dies heutzutage Standard ist.
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Nein.
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