Im Grundbuch ist die Verpfändung einer AV bezüglich einer Teilfläche eingetragen. Die Vermessung ist nun erfolgt und der Notar möchte eine pfandfreie Abschreiben der nicht betroffenen Flächen.
(Kaufvertrag: Der Käufer bewilligt und beantragt, die nach Vorliegen des Vermessungsergebnisses nicht betroffenen Flächen von der Vormerkung pfandfrei abzuschreiben und ermächtigt und beauftragt den Notar, die freigegebenen Flächen grundbuchtauglich zu bezeichnen).
Dies hat der Notar nun auch getan.
Ich bin nun unsicher, ob auch eine Bewilligung der Gläubigerin erforderlich ist.
Es ist noch keine Auflassung und Eintragung der Grundschuld beantragt.