Hallo!
Ich habe eine Frage bzgl. der Aufsichtspflicht des Insolvenzgerichts.
In meinem Fall behauptet ein Gläubiger der Insolvenzverwalter könnte noch einige Anfechtungsansprüche geltend machen.
Der Insolvenzverwalter jedoch sagt, er habe alles geprüft und was anzufechten ist, angefochten.
Mir würde das reichen.
Der Gläubiger meint aber jetzt ich solle mir doch mal die Kontoauszüge vor InsO-Eröffnung vorlegen lassen und selber schauen.
Das geht doch zu weit, oder?
Danke schon mal