Hallo,
Ich habe eine Anmeldung einer UG die nun GmbH werden will:
"Das Stammkapital wird aus Gesellschaftsmitteln auf 25.000 EUR erhöht. Das Stammkapital der UG beträgt 1.500 EUR
Die Erhöhung wird aus Gesellschaftsmitteln von 1.500 EUR um 23.5000 EUR auf 25.000 EUR aus Gesellschafsmitteln erhöht.
Die Kapitalerhöhung wird in Höhe von 11.000 EUR aus Mitteln der Gesellschaft erbracht (gebildete Rücklage nach § 5a III GmbHG). Der Rest ist auf Anforderung zu erbringen. Die Geschäftsanteile der Gesellschafter werden entsprechend aufgestockt".
Ich hab jetzt das Problem, dass ich doch nur eine Erhöhung um 11.000 EUR habe.
Klar, ergibt die Erhöhung (11.000 EUR) + vorhandene Stammkapital (1.500 EUR) das Mindestkapital von 12.500 EUR für eine GmbH. Aber letztlich HABE ich das Geld ja nicht, da es eine Rücklage ist und ich denke es ist "nur" eine Erhöhung auf 12.500 EUR.
Dass die Rücklage selbst das Mindestkapital erreicht, genügt m.E. nicht.
Ich komm irgendwie nicht weiter, und der Notar versteht mein Problem nicht..... Er verweist auf die Rechtssprechung, dass eine Volleinzahlung des Stammkapitals ja nicht mehr notwendig ist um von UG auf GmbH zu kommen (Sonderregel § 5 a GmbHG).