In meiner Akte wurde die Restschuldbefreiung im April 2012 erteilt.
Bezüglich der offenen Verfahrenskosten hat die Schuldnerin nun insgesamt 48 freiwillige Monatsraten in Höhe von 20,00 EUR gezahlt. Die Schuldnerin verfügt über kein eigenes Einkommen (wird von Mann unterhalten) und hätte somit gar keine Raten zahlen müssen.
Meine Frage ist nun, da jetzt noch ca. 200,00 EUR Kosten offen sind, ob man die Schuldnerin weiterhin freiwillige Raten in Höhe von monatlich 20,00 EUR zahlen lässt oder ob man der Schuldnerin sagt, dass nun 48 Monate nach RSB-Erteilung rum sind und sie nun keine Raten mehr zu zahlen hat.
Wenn man einem Schuldner Stundungsverlängerung gewährt, wird ja gemäß § 120 IV ZPO regelmäßig, längsten 48 Monate nach RSB-Erteilung, überprüft, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben.
Muss ich hier die 4 Jahre dann auch berücksichtigen?
Danke schon einmal im Voraus für eure Rückmeldungen.