Hallo Leute,
ich habe folgende Frage und zwar wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, gegen die die Gegenseite Widerspruch eingelegt hat.
Gleichzeitig hat die Gegenseite beantragt der Antragstellerin aufzugeben Klage zu erheben, § 926 Abs. 1 ZPO.
Meine Frage ist nun, ob ich der Gegenseite nach § 926 Abs. 1 ZPO schon aufgegeben kann Klage zu erheben, da noch zeitgleich der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung läuft und hierzu ein Termin angesetzt wurde.
Ich wäre euch sehr über eure Hilfe dankbar .
Es kann ja noch sein, dass die einstweilige Verfügung im zukünftigen Termin aufgehoben wird und dann wäre der Antrag auf Klageerhebung unzulässig (BGH LM, § 926 ZPO Nr. 3 = NJW 73, 1329).