Das Amtsgericht B hat einen Zustellungsantrag eines französischen Gerichtsvollziehers an mich, Amtsgericht G, abgegeben. Zustellungsempfängerin ist die Firma X. Sitz der Firma ist in G. Die Geschäftsanschrift ist jedoch in B. Die Zustellung erfolgt an die Geschäftsanschrift. Welches Amtsgericht ist zuständig?
Danke für die Antworten.