Moin!
Im Grundbuch sind die Herren A, B und C in Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen (ohne Gesellschaftsbezeichnung).
Die Grundschuldbestellungsurkunde aus 07/2008, die auch zur Eintragung in dem Grundbuch erfolgte, erklärt hingegen: "Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts A, B und C Grundstücks GbR, bestehend aus den Herren A, B und C -nachfolgend Besteller genannt- ist Eigentümer des im Grundbuch von...". Zuvor heißt es unter den Erschienenen: "Die Herren A, B und C handelnd als alleinige Gesellschafter der A, B und C Grundstücks GbR".
Meines Erachtens hätte doch die Eigentümerbezeichnung im Grundbuch von "A, B und C in GbR" auf die "A, B und C Grundstücks GbR" geändert werden müssen, bevor die Grundschuld eingetragen wird. Wenn ich nun die Zwangsversteigerung einleite, ist doch der dingliche Schuldner im Titel nicht identisch mit dem Eigentümer. Ist das Grundbuch zu korrigieren?