Ist das OK oder nicht...?

  • Guten Morgen, Forum, es wird gerade eine Frage diskutiert, die jetzt nur peripher mit der Abwicklung zu tun hat, aber mich würde die Meinung der geballten fachschaft interessieren. Ein verwalter wird ja in der regel zunächst zum Gutachter bestellt. Nun ist hier und da zu beobachten, dass unmittelbar nach der Bestellung, ohne dass mit dem Schuldner(es geht im Wesentlichen um natürliche Personen) gesprochen wurde, ein Schreiben an alle möglichen Banken, die großen ortsansässigen meist, geschickt wird, in dem uber den antrag informiert und seitenweise Infos über evtl. Konten angefordert werden bis hin zur Aufforderung, die Konten, wenn sie denn da sein sollten, zu sperren. Die eine seite sieht das mit Gleichmut, die andere Seite sagt, dass dies von einem Gutachterbeschluss nicht gedeckt sei, sofern die Banken nicht vom Schuldner selbst benannt worden seien. Eine dritte Seite sieht Verstöße gegen den Datenschutz, da sich aus der InsO ergäbe, was für die Öffentlichkeit publiziert würde unddass finde eben erst ab eröffnung oder anordnung der vorläufigen statt, keinesfalls sei ein Antrag hierfür Grundlage.Eine solche Info an Banken käme aber fast einer veröffentlichung gleich.Ganz davon abgesehen, dass es ja auch situationen, insbesondere bei Fremdanträgen, gäbe, die nach Ausgleich der Forderung zurück genommen würden. Wenn dann aber Infos über einen Inso-Antrag bei verschiedenen Banken vorliegen, dann könnte das im Ergebnis durchaus zu Nachteilen zukünftig für den(dann nicht mehr) Schuldner führen. Man wisse ja, was der begriff "Insolvenz" gelegentlich auslöse, selbst wenn die Situation geklärt sei...... Was meint Ihr? danke, bc

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