Ihr Lieben, verschiebt es einfach, wenn ich zu blöd war, die SuFu richtig zu nutzen, aber ich habe irgendwie nichts passendes gefunden...
Wenn die Beratungshilfesachen letztlich doch in ein gerichtliches Verfahren übergehen, wie handhabt ihr das dann mit den Vergütungsfestsetzungen?
Da ich natürlich nicht weiß, wie das Klageverfahren ausgeht und somit auch noch nicht feststeht, wer letztlich die Kosten zu tragen hat, weiß ich ja auch bis zur letzten Instanz nicht, ob nicht doch noch der Gegner verpflichtet ist, die Kosten zu erstatten.
Mir ist schon klar, dass ich mit der Festsetzung natürlich nicht so lange warten kann. Aber lasst ihr Euch den Ausgang des Verfahrens noch einmal mitteilen oder vertraut ihr auf die Anwälte, dass die sich noch einmal melden, wenn es eine Erstattung gibt? Aber andererseits, geht nicht der Erstattungsanspruch auf die Staatskasse über? Wer fordert denn dann die Erstattung wieder ein? - OMG Fragen über Fragen... Ich hoffe, mich versteht jmd. und kann mir helfen...