Niederschrift des Nachlassgerichts

  • M.E. eigentlich schon, aber in der Praxis habe ich sowas noch nie gesehen. Meistens wird einfach getackert und auf den umgeknickten Eckfalz das Siegel gedrückt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Meine Geschäftsstelle macht es auch so: oben umknicken und Siegel auf das Eck.

    Vor kurzem kam einmal eine "Beanstandung" eines Grundbuchamts von wegen Testament mit Eröffnungsprotokoll und ohne Schnur und Siegel an die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle wollte es drauf ankommen lassen und hat ggf. eine Zwischenverfügung (an das Nachlassgericht :gruebel:) erbeten. Gekommen ist -bisher- nichts.

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