Ist eine Niederschrift des Nachlassgerichts (z.B. Erbschaftsausschlagung), die aus mehreren Blättern besteht, wie eine notarielle Urkunde mit Schnur und Prägesiegel entsprechend § 44 BeurkG zu verbinden ?
Niederschrift des Nachlassgerichts
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M.E. eigentlich schon, aber in der Praxis habe ich sowas noch nie gesehen. Meistens wird einfach getackert und auf den umgeknickten Eckfalz das Siegel gedrückt.
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Soll-Vorschrift.
Habe es aber auch nicht dabei belassen, nur am Ende der Urkunde zu stempeln, sondern "durch Umknicken der heftgeklammerten Blattkante, die durch einen Stempel auf alle Blätter versehen wird."
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Meine Geschäftsstelle macht es auch so: oben umknicken und Siegel auf das Eck.
Vor kurzem kam einmal eine "Beanstandung" eines Grundbuchamts von wegen Testament mit Eröffnungsprotokoll und ohne Schnur und Siegel an die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle wollte es drauf ankommen lassen und hat ggf. eine Zwischenverfügung (an das Nachlassgericht ) erbeten. Gekommen ist -bisher- nichts.
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